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Autor: | Mark_TE | ||
Datum: | 14.11.23 19:09 | ||
Antwort auf: | Re:Kaution... von LustigesWiesel | ||
>Nach 6 Monaten dürfte er nur noch Geld einbehalten um ggf. Betriebskosten die noch abgerechnet werden müssen auszugleichen. Afaik aber auch nur in einer realistischen Höhe in Relation zu den Abrechnungen der Vorjahre. Wenn es immer dicke Rückzahlungen des Vermieters gab, dann darf er nichts einbehalten. |
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