| Thema: |
|
||
| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 19.12.23 09:54 | ||
| Antwort auf: | Re:Paket / Thinkpad wurde geklaut!! von Xtant | ||
>Um das geht es doch gar nicht. Im vorliegenden Fall sieht es ja nun wirklich so aus, als wenn der Laptop irgendwann während des Transports geklaut wurde. Und dann soll selbstverständlich auch haften. > >Ich wollte ihm nur sagen, wie der "natürliche" Ablauf ist. Wenn dabei ein juristisch falscher Satz rausgekommen ist - mei. > >Davon ab: Kennst du §449? Klar kenne ich den. Aber wie ich schon mehrfach erwähnt habe, watscht das LG Bonn die Post und ihre Konzerngesellschaften regelmäßig ab, weil durch die internen Prozesse (fehlende "Schnittstellenkontrollen") die Gefahr von Sendungsverlusten und Verzögerungen geradezu provoziert wird. Dann entfällt die Haftungsbeschränkung, vgl. § 435 HGB. Der BGH hat die DHL-AGB übrigens erst kürzlich abgeschossen, siehe Urteil vom 7. April 2022 − I ZR 212/20. Nicht zum ersten Mal. |
|||
| < antworten > | |||