Thema:
Re:Neuer Streik am Mittwoch... flat
Autor: hellbringer (deaktiviert)
Datum:22.01.24 19:14
Antwort auf:Neuer Streik am Mittwoch... von Moosmann

>Aber für beeinträchtigte, die auf die Bahn angewiesen sind, geht das von den Urlaubstagen weg.

Ist das bei euch in Deutschland so? In Österreich wäre das eine Dienstverhinderung.


Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behalten den Anspruch auf Entgelt, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Ver­schuld­en für verhältnismäßig kurze Zeit verhindert sind, ihre Arbeit zu leisten.

Wenn Sie beispielsweise aufgrund von Zugausfällen zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen, dann brauchen Sie keine arbeitsrechtlichen Kon­se­quenz­en fürchten.


[https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitszeit/Normalarbeitszeit/Dienstverhinderung_Zug_faellt_aus.html]


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