Thema:
Ärger wegen Kaution flat
Autor: Schlomo
Datum:13.02.24 16:08
Antwort auf:Immobilien 8 - Die 7 ist verkauft, wir ziehen um von lmarvin

Bei unserem Auszug letztes Jahr wurden Schäden am Laminat und an einer Tür festgestellt. Nachdem die Kaution jetzt nach 7 Monaten immer noch einbehalten wird, habe ich mal etwas gedrängt. Nun haben die ehemaligen Vermieter vorgeschlagen, sich pauschal auf 500 € für die Schäden zu einigen, die sie von der Kaution einbehalten wollen. Den Rest wollen sie dann sofort überweisen, bis auf weiteren Abzug wegen ausstehender Nebenkostenabrechnung.

Allerdings hätte ich dann ja wohl keine Chance, auch nur einen Euro von meiner Privat-Haftpflicht zu sehen, oder? D.h. ich wäre schön blöd, mich darauf einzulassen. Der Anspruch müsste sich nach meiner Recherche doch aus dem Zeitwert ergeben, d.h. Kaufdatum und Preis der beschädigten Dinge müssten nachgewiesen werden.

Wie seht ihr die Sache? Auf einigen Seiten findet man sogar die Aussage, dass solche Ansprüche nach 6 Monaten verfallen, habe aber wenig Lust, darauf zu bestehen, weil das ja auf gerichtlichen Ärger hinauslaufen könnte.


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