Thema:
Re:Wie viele Samen darf man eigentlich bestellen/besitze flat
Autor: Alopex
Datum:09.04.24 08:28
Antwort auf:Re:Wie viele Samen darf man eigentlich bestellen/besitze von fianna

Nun, ich bin nun wirklich kein BTMG-Jurist, aber wenn man in Anlage 1 des BTMG nachliest, in der THC geführt ist, steht da:

Stoffe nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen sowie die zur Reproduktion oder Gewinnung von Stoffen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d geeigneten biologischen Materialien, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist.

Mam beachte den letzten Halbsatz.

Nicht angepflanzte Samen können mangels Wirkstoff keinen Rauschzweck haben. Natürlich sind wir uns im Klaren, dass die Zahl der Menschen, die ernsthafte Hanfsamensammlungen  pflegen, irgendwo sehr nahe Null sein dürfte...

Aber mittlerweile ist das ja eh alles Schnee von gestern.

Alx

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