Thema:
Re:Ist verboten flat
Autor: Phil Gates
Datum:30.04.24 15:10
Antwort auf:Re:Ist verboten von Lord Chaos

>>>Danke für die Info. Aber LOL, was eine tolle Regelung :D
>>>Herrje.
>>
>>Ist die Frage was es da für eine Strafe geben würde wenn doch...
>
>Wenn ich mir den bayrischen Bußgeldkatalog anschaue, würde ich mit dem Schlimmsten rechnen.


Nix Bußfeld, Straftat. Hinsichtlich Einfuhr und Handeltreiben und Abgabe an Minderjährige hat sich gar nix geändert. [https://rechtsanwalt-louis.de/unerlaubte-einfuhr-von-betaeubungsmitteln-cannabis-haschisch-marihuana/]

Geändert hat sich also: Besitz von 25g außerhalb der Wohnung bzw. 50g daheim erlaubt, drei Pflanzen erlaubt, Mitgliedschaft in Cannabis-Club möglich. Also: Anbau und Besitz zum Eigenbedarf ist legal, sonst nix. Alles andere bleibt eine Straftat, selbst den Dübel mit einem Freund zu teilen ist streng genommen strafbar, kann aber wegen Geringfügigkeit eingestellt werden..


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