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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 30.04.24 15:14 | ||
| Antwort auf: | Re:Ist verboten von Derrick | ||
>>>>Danke für die Info. Aber LOL, was eine tolle Regelung :D >>>>Herrje. >>> >>>Ist die Frage was es da für eine Strafe geben würde wenn doch... >> >>Wenn ich mir den bayrischen Bußgeldkatalog anschaue, würde ich mit dem Schlimmsten rechnen. > >Ja wer kennts nicht, Venlo direkt hinter München. ;-) > >Mich würde immer noch interessieren was die Strafe wäre bei Einfuhr wenn man erwischt wird. Mindestens drei Monate auf Bewährung, bis zu 5 Jahre, sofern nicht geringe Menge. Nicht geringe Menge: >30g außerhalb der Wohnung, >60g innerhalb der Wohnung. Da man mit der Wohnung nicht über die Grenze kommt, ist man bei Einfuhr von mehr als 30g also richtig dran. Sogar für die Einfuhr von 25-30g kann man Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis 3 Jahre fangen. |
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