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Autor: | Lord Chaos | ||
Datum: | 30.04.24 15:27 | ||
Antwort auf: | Re:Ist verboten von Phil Gates | ||
>>>>>>>Danke für die Info. Aber LOL, was eine tolle Regelung :D >>>>>>>Herrje. >>>>>> >>>>>>Ist die Frage was es da für eine Strafe geben würde wenn doch... >>>>> >>>>>Wenn ich mir den bayrischen Bußgeldkatalog anschaue, würde ich mit dem Schlimmsten rechnen. >>>> >>>>Dann fahr ich aus dem Ruhrgebiet halt ausnahmsweise mal nicht über München nach Amsterdam!1!11!11 >>>> >>>>Lynne >>> >>>Es ist davon auszugehen das sich auch andere Bundesländer in ähnlicher Höhe orientieren werden einfach weil aus Bayern der Anker in der Range gesetzt wurde. >> >> >>Denke ich nicht dass dem so sein wird. War schon vor der Legalisierung dass Bayern viel strikter agiert hat als andere Länder. > >Die Frage der Einfuhr und der Mengen etc. steht im CanKG drin und ist überall gleich. Die bayrischen Sonderregeln betreffen nur die Frage wann und wo gekifft werden darf. Es sind nicht nur die Bayern, die da quer schiessen, wo es nur geht: [https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1-str-1062-bgh-grenzwert-thc-wirkstoff-cannabis-konsumcannabisgesetz/] |
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