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Autor: | fianna | ||
Datum: | 30.04.24 19:08 | ||
Antwort auf: | Re:Ist verboten von Phil Gates | ||
>>>>Danke für die Info. Aber LOL, was eine tolle Regelung :D >>>>Herrje. >>> >>>Ist die Frage was es da für eine Strafe geben würde wenn doch... >> >>Wenn ich mir den bayrischen Bußgeldkatalog anschaue, würde ich mit dem Schlimmsten rechnen. > >Nix Bußfeld, Straftat. Hinsichtlich Einfuhr und Handeltreiben und Abgabe an Minderjährige hat sich gar nix geändert. [https://rechtsanwalt-louis.de/unerlaubte-einfuhr-von-betaeubungsmitteln-cannabis-haschisch-marihuana/] > >Geändert hat sich also: Besitz von 25g außerhalb der Wohnung bzw. 50g daheim erlaubt, drei Pflanzen erlaubt, Mitgliedschaft in Cannabis-Club möglich. Also: Anbau und Besitz zum Eigenbedarf ist legal, sonst nix. Alles andere bleibt eine Straftat, selbst den Dübel mit einem Freund zu teilen ist streng genommen strafbar, kann aber wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.. Früher TM wurde aber fast alles auf Besitz/Menge subsummiert. Egal ob Einfuhr, Herstellung usw. Ich würde jedenfalls vermuten, dass es diesbezüglich nicht besonders hohe Strafen geben wird, eher Einstellung oder im schlimmsten Fall Strafbefehl. Formell ist Einfuhr natürlich nicht vom KCanG gedeckt - in sofern muss man davor warnen. Es mag da sehr motivierte Staatsanwaltschaften geben. Es gab da mal so eine Sache wo über §7 StgB 2 die Leute im NRW Grenbereich angeklagt wurden, wenn sie freimütig den illegalen Erwerb in NL eingeräumt haben. Wurde dann aber vom BGH unterbunden. Der Bestrafungsdruck sollte zumindest stark absinken mit der Änderung. |
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