Thema:
Re:So kann man die russische Armee auch stärken flat
Autor: Zinkhal
Datum:23.05.24 13:00
Antwort auf:Re:So kann man die russische Armee auch stärken von Aufklaerer

>>>>>[https://www.spiegel.de/panorama/polizei-in-niedersachsen-holt-russische-familie-aus-kirchenasyl-und-schiebt-sie-ab-a-09586f53-45e6-4bee-95b4-61e31f0f2cce]
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>>>>>tl;dr: Russische Familie ist auf der Durchreise nach Spanien in Deutschland, als der Einzugsbescheid für Vater und Sohn eintrifft. Bekommen Kirchenasyl in Niedersachsen, werden aber aus bürokratischen Gründen nach Spanien abgeschoben (Dublin-Verfahren). Da könnten sie jetzt noch Asyl bekommen. Regelkonform, aber bescheuert.
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>>>>Krass. Hab den Artikel nur quer gelesen. Dass die Polizei sich Zugang zu Räumen der Kirche verschafft ist mir neu und stellt das das ganze Kirchenasyl auf den Kopf, imo.
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>>>Die Gewalt geht vom Staate aus. Kirchen sind keine Botschaften. Die Polizei darf auch gerne in die Bistümer und mal die Akten zum Missbrauch und Vertuschung da mal beschlagnahmen.
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>>>Gesendet mit M! v.2.7.0
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>>Kirchen richten sich immer noch selbst! Wo kommen wir denn da hin!? (die Ausländer nerven halt mehr als tausende Opfer sexueller Gewalt - Dude!)
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>>Zum Thema: ja, kannst du natürlich so sehen. Ich kenn mich historisch nicht gut mit Asylrecht aus. Dass aber Menschen, die keine Kapitalverbrechen begangen haben und von Kirchen aus Gründen der Nächstenliebe (oder wie das bei denen dann halt heißt) geschützt und dennoch aus deren Räumlichkeiten gezerrt werden ist afaik noch NIE passiert.
>>
>>Das ist schon ne Message.
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>Ich glaube "noch nie" stimmt nicht, aber es ist schon ziemlich ungewöhnlich.


Passiert in letzter Zeit wohl immer häufiger. Ohne Durchsuchungsbeschluss macht da keiner was. Dieser wird jedoch oftmals erteilt (warum wohl?). Sollte jedoch die Politik rechtzeitig Wind davon bekommen, wird die Durchsuchung nicht selten gestoppt. Das Kirchenasyl sollte keinen Sonderstatus in einem Rechtsstaat haben. Auch die Kirche hat sich an die Spielregeln zu halten. Punkt.

Wird nach Dublin-Abkommen nicht innerhalb von 6 Monaten überstellt, ist Deutschland für das Asylverfahren zuständig. Natürlich muss dann unser Staat auch sämtliche Transferleistungen übernehmen; nicht selten für mehrere Jahre. Eventuell sollte der Staat in Fällen des Kirchenasyls, die zur Verhinderung der fristgemäßen Überführung führen, die Kirche selbst in Haftung nehmen bzw. sollte mit dem Kirchenasyl eine Bürgschaft der Kirche einhergehen. Dann können wir ja nochmal schauen, wie weit es mit der Nächstenliebe geht.

Und es ging um die Überführung nach Spanien, weil dort der ursprüngliche Antrag gestellt wurde. Die wurden nicht nach Russland abgeschoben! Vermutlich werden die in Spanien auch Asyl bekommen, da ja der Einberufungsbefehl vorliegt. Ich kann null nachvollziehen, warum diese Sache so ein Echo erzeugt. Alles richtig gemacht. Ansonsten können wir das Dublin-Abkommen auch gleich aufkündigen.


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