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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 08.07.24 17:26 | ||
| Antwort auf: | Re:Kinderkrankenhaus in Kiew beschossen von sCAP | ||
>Es steht Dir übrigens frei in der Ukraine als ausländischer Söldner oder mit ukrainischer Einbürgerung als Soldat in der Ukrainischen Armee zu kämpfen. Wäre mir neu dass das so schnell geht: [https://keeplaw.com.ua/de/services/grazhdanstvo-ukrainy/] Ausländer, die Gründe haben, die in Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine "Über die Staatsbürgerschaft" festgelegt sind, können die Staatsbürgerschaft der Ukraine im allgemeinen Verfahren erhalten. Nämlich: - Heirat mit einem Bürger der Ukraine; - Wohnsitz in der Ukraine für 5 Jahre oder mehr; - der Ausländer hat in den Streitkräften der Ukraine nicht weniger als 3 Jahre gedient - Aufenthalt in der Ukraine für die letzten 3 Jahre für staatenlose Personen. |
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