Thema:
Re:Kinderkrankenhaus in Kiew beschossen flat
Autor: suicuique
Datum:08.07.24 17:26
Antwort auf:Re:Kinderkrankenhaus in Kiew beschossen von sCAP

>Es steht Dir übrigens frei in der Ukraine als ausländischer Söldner oder mit ukrainischer Einbürgerung als Soldat in der Ukrainischen Armee zu kämpfen.

Wäre mir neu dass das so schnell geht:
[https://keeplaw.com.ua/de/services/grazhdanstvo-ukrainy/]

Ausländer, die Gründe haben, die in Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine "Über die Staatsbürgerschaft" festgelegt sind, können die Staatsbürgerschaft der Ukraine im allgemeinen Verfahren erhalten. Nämlich:

  - Heirat mit einem Bürger der Ukraine;
  - Wohnsitz in der Ukraine für 5 Jahre oder mehr;
  - der Ausländer hat in den Streitkräften der Ukraine nicht weniger als 3 Jahre gedient
  - Aufenthalt in der Ukraine für die letzten 3 Jahre für staatenlose Personen.


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