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| Autor: | Matt | ||
| Datum: | 20.07.24 22:37 | ||
| Antwort auf: | Von einer Stelle in die andere wechseln fällt mir schwer von Droog | ||
Bleib unter Vertrag! Deine Reha kannst du während der Zeit durchführen, welche dafür vorgesehen ist. Krank. Wenn dein Arzt bzw. Therapeut dir eine Reha verschreibt, gibt es eine Indikation. Diese wird sicher für eine Krankschreibung genügen. Krankengeld ist auch höher als Arbeitslosengeld. Arbeitslosengeld könntest du dann immer noch beziehen, wenn alle Stricke reißen. Aber du suchst ja den Neustart. Den kannst du dann in Ruhe, während der Phase der Krankheit oder der Wiedereingliederung planen. So oder so alles Gute. |
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