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Autor: | Zinkhal | ||
Datum: | 25.07.24 09:23 | ||
Antwort auf: | Re:Dreiste Berufskollegen von Telemesse | ||
>>Manchmal wundert man sich echt, was einem so alles auf den Tisch flattert. Nachdem ich mich erst über den Personalvermittler ärgern durfte (siehe weiter unten im Thread), ist jetzt eine Berufskollegin dazugekommen. >> >>Die Eltern eines Kindergartenfreundes haben mich um Prüfung eines ESt-Bescheides gebeten, da sie irgendwie das Vertrauen in ihre Steuerberaterin verloren hatten. Wie man im Nachgang sagen muss, zurecht. Ohne auf die fachlichen Details einzugehen, wurde ein absoluter Anfängerfehler begangen (etwas, dass man in der Examensvorbereitung rauf und runter lernt; nichts exotisches). Der Fehler machte aber mal eben 20 TEUR aus. Da die Zeit gedrängt hatte, habe ich kurzerhand das Mandat übernommen, Einspruch eingelegt und heute den geänderten Bescheid mit Minus 20 TEUR auf dem Tisch gehabt. Da die Einarbeitung in den Fall durchaus komplexe war und entsprechende Zeiten angefallen sind, habe ich die Kollegin mal gefragt, ob sie sich vielleicht vorstellen könnte, die verursachten Kosten zu übernehmen. Antwort war, dass der Mandant ja selbst schuld sei, die hätten mich ja nicht beauftragen müssen. Und ihr gegenüber bestehe sowieso keine Gebührenanspruch (was rechtlich grds. korrekt ist). Ohne mein Zutun hätte sie jetzt aber einen sauberen Haftungsschaden von gut 20 TEUR an der Backe. >> >>Wir haben auch schon mal scheiße gebaut, die ein Kollege ausbaden mussten. Seine Rechnung haben wir bezahlt. Einfach, weil es eindeutig unser Bock war und wir uns moralisch dazu verpflichtet gefühlt hatten. Die Kollegin dreht den Spieß aber dermaßen um, dass mir echt das Messer in der Hose aufgeht. Es kam heute eine richtig eklige Mail. Jetzt liegt der Fall beim Rechtsanwalt. Die Chancen, dass sie das Ding ggü. unseren Mandanten verliert, sind sehr hoch. Warum können Menschen heutzutage so schlecht zugeben, dass sie einfach einen Fehler begangen haben? Das passiert jedem von uns. Überall windet sich die Leute herum und übernehmen keine Verantwortung für ihr Handeln. Die meisten scheuen den Stress mit Anwalt und Gericht. Ich sehe es einfach nicht mehr ein, dass sowas ohne Konsequenzen hingenommen wird. Sehen die Eltern meines Kumpels zum Glück genauso. > >Wenn ich die Eltern deines Kumpels wäre, wäre es für mich ein Selbstverständlichkeit, dich für deine Bemühungen adäquat zu bezahlen, zumal es ja wie du sagst für sie ein erhebliches, finazielles Benefit bei der Sache gibt. Auf die Idee, daß du dich bzgl. deiner Vergütung überhaupt an den alten Steuerberaten wendest, würde ich im Traum nicht kommen. Zwischen dir und ihm gibt es ja keinerlei Geschäftsbeziehung. >Der nächste logische Step wäre für mich dann mir die Vergütung des alten Steuerberaters, für dessen offenbar fehlerhafte Arbeit, von diesem teilweise oder ganz zurückzuholen, notfalls eben auch mit Anwaltlicher Hilfe. >Also in diesem Fall erscheint mir eher die Erwartungshaltung deiner Bekannten äußerst eigenartig um nicht zu sagen anmaßend, da sie dich ja nicht nur fachlich und offenbar ohne Entlohnung in Anspruch nehmen sondern dich auch noch in einen Konflikt mit rein ziehen, mit dem du einfach nichts zu tun hast. Oh nein, die Eltern würden das sofort zahlen. Mit denen gibt es keine Probleme. Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Meine Rechnung ist ja nur angefallen, weil die Vorberaterin Bockmist gebaut hat. Unter Kollegen ist es nicht unüblich mal anzufragen, ob das ganze Prozedere abgekürzt werden und die Fakturierung direkt erfolgen kann. Das basiert natürlich auf freiwilliger Basis, weil, wie du schon geschrieben hast, keine Auftragserteilung von der Vorberaterin an mich existiert. Der Vorteil für die Kollegin wäre halt, dass Sie bei direkter Fakturierung Vorsteuer ziehen kann. Der Rest sind für sie Betriebsausgaben. Da würde im Ergebnis ein überschaubarer Betrag als effektive Belastung überbleiben. Jetzt wird der lange Weg gewählt, dass die Eltern die Rechnung bekommen und dann ihrerseits zum Anwalt gehen und die Rechnung als Schadensersatz wg. Falschberatung einklagen. Dann kommen halt noch RA-Kosten und ggfs. Gerichtskosten oben drauf. Das wollte ich der Vorberaterin ersparen, daher mein Vorschlag. Aber da sie ja den Spieß umdreht und den Eltern noch die Schuld an den Mehrkosten gibt (Frechheit!), braucht man sich mit der Kollegin auch gar nicht weiter austauschen. |
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