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Autor: | Zinkhal | ||
Datum: | 25.07.24 09:37 | ||
Antwort auf: | Re:hab ich was nicht verstanden? von euph | ||
> >>Du willst das der alte Steuerberater deine Kosten übernimmt? Ok, aber wie wäre es wenn die Person für die du gerade 20k rausgeholt hast deine kosten übernimmt? Das macht doch viel mehr Sinn oder kapiere ich da irgendwas nicht? > >Grundsätzlich muss natürlich die Person die Beratungskosten zahlen. Die hat aber ja schon die "Beratungsleistung" für die Steuererklärung an die alte Beraterin gezahlt, die den offenbaren Anfängerfehler darin gemacht hat, der die 20k Mehrsteuern verursacht hat. Ohne das Handeln von Zinkhal hätte die Person also im Nachgang die alte Steuerberaterin für diesen Fehler in Haftung nehmen können - Zinkhal hat ihr also quasi Geld gespart, denn seine Rechnung dürfte wohl keine 20k gewesen sein. Insofern wäre eine freiwillige Übernahme dieser Kosten moralisch IMO schon angebracht. > >Da der Beratungsfehler und die daraus resultierenden extra Beratungskosten ja tatsächlich aber belegbar sind, sind die Chancen IMO aber auch wirklich nicht so gering, dass die Haftung dann halt letztlich gerichtlich festgestellt wird. > >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.1 beta 2 So wie du es beschreibst, war es gemeint. Jetzt gehen die Eltern halt zum Rechtsanwalt. Ich habe Schriftverkehr vorliegen, in dem das Ergebnis der BP sowie die daraus resultierenden steuerlichen Folgen quantitativ erläutert werden. Ferner liegt mir ein Bescheid mit Prüfungsvermerk "in Ordnung" vor. Der Fehler ist schriftlich dokumentiert. Und diese Kollegin will mir jetzt erzählen, dass sie von sich aus, zwei Tage vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, nochmal von selbst tätig geworden wäre und meine Einschreiten überhaupt nicht notwendig war? Wenn ein Bescheid geprüft wurde, legst du den Fall zu den Akten. Da schaust du nicht nochmal drüber. Das Ding ist erledigt. Wenn was mit dem Bescheid ist, legst du sofort Einspruch ein. Ich hatte auch unmittelbar nach aufdecken des Fehlers versucht sie zu kontaktieren. Als das nicht klappte, habe ich ihr eine Mail geschrieben und mitgeteilt, dass ich ab sofort übernehme (die Zeit drängte!). Darauf schrieb sie einen Tag später, dass sie den Fall nochmal geprüft hätte und Einspruch eingelegt hat. Diese Nachricht passt auch null zu ihrer jetzigen Behauptung. Einfach mal den Arsch in der Hose haben und zahlen. Habe ich auch so gemacht, als mir ein dämlicher Fehler unterlief. Nur da habe ich es selbst gemerkt und das direkt dem Mandanten gebeichtet. |
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