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Autor: | suicuique | ||
Datum: | 25.07.24 10:04 | ||
Antwort auf: | Nachvollziehbar und auch nicht von Kaneda4Life | ||
>Grds. verstehe ich deine Position und kenne deine Branche und den Berufsethos dort nicht. > >Aber ist ja ein bisschen so als ob ich mein Auto wegen eines Defekts zur Werkstatt bringe und der Schaden dort nicht repariert werden kann. Eher: Er sagt der Schaden ist behoben und hat dabei ein paar wichtige Klemmen/Schrauben an der Bremsleitung gelöst. >Danach gehe ich zu einem Kumpel der eine eigene Werkstatt betreibt und der kann den Schaden beheben. > >Nie im Leben würde da Werkstatt 2 von Werkstatt 1 Geld fordern/bekommen. Ich kenn das durchaus so. Wenn wir Gutachten über baV-Rückstellung neu erstellen müssen weil und falsche Angaben/dokumente vom StB zugegangen sind, dann werden die Kosten für die Neuerstellung oft von den StB und nicht von deren Mandanten getragen. Warum sollte der Mandant auch dafür einstehen, dass der Berater/StB Blödsinn gebaut hat bei der Arbeit für die er bezahlt wird? gruß |
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