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| Autor: | Atlan | ||
| Datum: | 21.09.24 01:26 | ||
| Antwort auf: | Beide in einen Sack und druff... von Pezking | ||
Der entscheidende Punkt ist aber, und das wissen viele gar nicht (ich bis vor kurzem auch nicht): Man muss als Autofahrer beim Überholen von Radfahrern innerorts mindestens 1,5 Meter (!) Abstand halten (außerorts sogar 2 Meter). Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass in weiten Teilen der meisten Städte überhaupt kein Überholen von Radfahrern erlaubt ist. Insbesondere in engen Altbau-Vierteln; da ist legales Überholen somit quasi ausgeschlossen. Und auf vielen Landstraßen auch, sofern man als Autofahrer zum Überholen nicht komplett auf die Gegenfahrbahn wechselt. Hält sich natürlich kein Schwein dran. Nicht nur jeder Rad- sondern auch Autofahrer unter uns weiß, dass Autofahrer in Städten meist mit nur 0,5 - 1 Meter Abstand an Radfahrern vorbeifahren. Ist wahrscheinlich der Normalfall. Streng genommen sind die meisten Überholvorgänge von Radfahrern aber verboten. Die Frau hätte also nicht nur mittig, sondern sogar ganz links fahren können - es hätte dem Autofahrer mit hoher Wahrscheinlich eigentlich egal sein können, da er eh nicht hätte überholen dürfen. Hätte sie sich "normal" verhalten und wäre schön weit rechts gefahren, hätte er sich wahrscheinlich mit nur nem halben Meter Abstand überholt, wie die meisten - und somit ihr Leben gefährdet. Wie die meisten. ps: Und in dem Video ist auch deutlich erkennbar, dass er für einen legalen Überholvorgang mit 1,5 Metern Abstand fast komplett auf die andere Fahrbahn hätte wechseln müssen. Konnte er natürlich nicht, weshalb sie für ihn schön brav weit rechts fahren sollte, damit er mit wenigen Zentimetern Abstand an ihr vorbei hätte können. Wäre aber leider illegal gewesen. Sie konnte also ohne schlechtes Gewissen in der Mitte der Straße fahren, da er sie innerhalb des Fahrstreifens ja eh nicht überholen durfte. |
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