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| Autor: | hellbringer (deaktiviert) | ||
| Datum: | 21.09.24 08:59 | ||
| Antwort auf: | Re:Visualisierung: von Pezking | ||
>Auch für Radfahrer gilt (in Deutschland) das Rechtsfahrgebot. Sprich: Man muss so weit rechts fahren, wie es der Verkehr oder Hindernisse auf der Straße erlauben. Aus dem verlinkten Artikel: So erklärt Roland Huhn, Verkehrsrechtsexperte des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e. V.: "Das Rechtsfahrgebot bedeutet nicht, dass Radfahrende sich an den Bordstein oder die Fahrbahnkante quetschen müssen." Zu den leichten Pendelbewegungen beim Fahren komme, dass der Fahrbahnrand häufig übersät sei von gefährlichen Stellen. "Deshalb ist es für Radfahrende geboten und auch durch die Rechtsprechung vielfach bestätigt, einen Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand zu halten." >"Aus mehreren Gründen" lieber stets in der Mitte zu fahren ist nicht ok. Erst recht wenn man meint, das wäre Trick 17 um das Überholen durch Autofahrer komplett zu unterbinden. Wenn das Unterbinden eines illegalen Überholvorgangs mehr Sicherheit für einen selber bedeutet, warum sollte man das nicht machen? Nochmal meine Frage: Warum bist du der Meinung, dass ein Radfahrer ein gefährliches Risiko auf sich nehmen muss, damit ein ungeduldiger Autofahrer verbotenerweise überholen kann? |
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