Thema:
Re:Visualisierung: flat
Autor: Pezking
Datum:21.09.24 09:38
Antwort auf:Re:Visualisierung: von hellbringer

>>Auch für Radfahrer gilt (in Deutschland) das Rechtsfahrgebot. Sprich: Man muss so weit rechts fahren, wie es der Verkehr oder Hindernisse auf der Straße erlauben.
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>Aus dem verlinkten Artikel:
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>So erklärt Roland Huhn, Verkehrsrechtsexperte des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e. V.: "Das Rechtsfahrgebot bedeutet nicht, dass Radfahrende sich an den Bordstein oder die Fahrbahnkante quetschen müssen." Zu den leichten Pendelbewegungen beim Fahren komme, dass der Fahrbahnrand häufig übersät sei von gefährlichen Stellen. "Deshalb ist es für Radfahrende geboten und auch durch die Rechtsprechung vielfach bestätigt, einen Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand zu halten."


Ja? Dagegen sage ich doch nichts. Wenn Hindernisse da sind, muss man denen ausweichen.

Verläuft parallel zur Straße ein Fußweg, muss man zu diesem afaik auch 75cm Anstand wahren.

Das macht aber längst nicht ein pauschales In-der-Mitte-Fahren ok.

>>"Aus mehreren Gründen" lieber stets in der Mitte zu fahren ist nicht ok. Erst recht wenn man meint, das wäre Trick 17 um das Überholen durch Autofahrer komplett zu unterbinden.
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>Wenn das Unterbinden eines illegalen Überholvorgangs mehr Sicherheit für einen selber bedeutet, warum sollte man das nicht machen?


Davon spricht hier doch niemand.

Ist ein legales Überholen nicht möglich, darf man nicht überholen.

Macht jemand ohne Not ein legales Überholen unmöglich, ist das auch kacke.

>Nochmal meine Frage: Warum bist du der Meinung, dass ein Radfahrer ein gefährliches Risiko auf sich nehmen muss, damit ein ungeduldiger Autofahrer verbotenerweise überholen kann?

Dieses beknackte Framing ist mir zu blöd. Du willst mich hier auf Teufel komm' raus in eine Schublade verfrachten, in die ich nicht gehöre.

Genieße lieber das Wochenende.


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