Thema:
Re:Kurze Frage zu kleinem Aktienverkauf flat
Autor: Mugen
Datum:06.10.24 23:30
Antwort auf:Kurze Frage zu kleinem Aktienverkauf von Scarface

Das ist nur richtig, wenn du einen Freistellungsauftrag bei deinem Depot-Anbieter eingerichtet hast. Wenn nicht, dann musst du es über deine Steuererklärung abrechnen. Gegenfrage, hast du wirklich keine anderen Kapitaleinkünfte?

Du hast 1.000€ Freibetrag im Jahr. Wenn du verheiratet bist, dann habt ihr zusammen 2.000€. Kann manchmal nützlich sein, wenn die Frau etwas zu sehr gezockt hat ;)


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