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| Autor: | Evilution-X | ||
| Datum: | 21.10.24 15:05 | ||
| Antwort auf: | Der Job Thread: Abwanderung der Großkonzerne von Akima | ||
Bei uns musste gerade eine Umstrukturierung vertagt werden, weil danach nicht mehr gewährleistet wäre, dass alle Leute mit variablem Gehaltsmodell die notwendigen Umstände haben um im wesentlichen kundenverrechenbar zu Arbeiten. Mein Chef hat dazu als Rechenbeispiel genannt, dass man jemandem mit 60K€ Jahresbrutto dann die vollen 25% als eues Festgehalt anbieten müsste - was für alle Betroffenen gerade nicht im Budget ist. Da ich so einem "Freikaufen" in Hinblick auf das geplante 2. Kind und Lust auf Teilzeit nicht abgeneigt wäre, frage ich mich gerade, ob es wirklich üblich ist, in so einem Fall den maximal möglichen Satz als neues Festgehalt anzusetzen oder ob das nur ein Extrembeispiel war um die Situation zu unterstreichen. Hat dazu eventuell jemand Erfahrungswerte parat? Aus dem Bauch heraus hätte ich gesagt, dass man den Durchschnitt aus den letzten Jahren zieht. Vielleicht noch plus X als "Schmerzensgeld". Grundsätzlich sieht das Modell einfach so aus, das man durch kundenverrechenbare Tage (hochgerechnet aus Stunden) im Kalenderjahr linear bis zu 25% von seinem Jahresbrutto zusätzlich erwirtschaften kann. Ich unterstelle btw. mal, dass ich ein geschätzer Kollege bin und es nicht einfach eine "Friss oder Stirb"-Änderungskündigung geben wird :D |
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