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Autor: | thestraightedge | ||
Datum: | 22.10.24 19:55 | ||
Antwort auf: | Ja, ja... von K!M | ||
>die Gesetze gelten nur für die anderen > Wir haben ja gute Absichten! Muss toll sein in einer übersimplifizierten Schwarz-Weiss-Welt. So einfach ist das! Grundsätzlich haben meine Vorredner schon einiges Richtiges gesagt. Es gibt so viele Situationen in denen ziviler Ungehorsam und anderes Ausdruck von Zivilcourage sind, und gleichzeitig ggf. Rechtsbruch. Dabei heiligt der Zweck garantiert nicht alle Mittel. Aber wo der Staat wegschaut müssen Aktivisten hinschauen. Ein Bekannter hat zu WG-Zeiten in Mainz mal die Tür vom Nachbarn eingetreten weil der seine Frau dahinter halb totgeprügelt hat. AHA, RECHTSFREIER RAUM FÜR DEN ODER WAS? IN FREMDE WOHNUNGEN DARF MAN ABERNICH! Die Polizei hat ihn fürs Einschreiten gelobt. Die Frau war bereits schwer verletzt. Der verbrecherische Betreiber der Schlachthöfe darf die Tierretter gern auf dem Rechtsweg belangen, ebenso die Staatsanwaltschaft. Wird niemand was gegen sagen. Wird aber vermutlich nicht einmal jemand erfolgreich zu Ende bringen. Gibt Beispiele wo genau das ergebnislos passiert ist. Oder eben gar nix passiert ist - auch nicht seitens der Staatsanwaltschaft. Das hat seinen Grund, übrigens. Ich jedenfalls weiß, wo ich meine nächsten Spenden-Euros hinschicke. |
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