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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 23.10.24 14:07 | ||
| Antwort auf: | Re:Beinahe hätte ich das geglaubt von Transistor | ||
>Wenn die Nutznießer (AG wie AN) am Ende zum großen Teil im Vergleich zum eigenen PKW sparen ist es gegeben ... Aber das stelle ich doch gerade in Frage: 1. Halten wir eingangs bitte fest dass der Dienstwagen eine zusätzliche Entlohnung darstellt. Der ist für den AG also immer mit Mehrausgaben verbunden. Wenn er für Leasing + Betriebskosten monatlich sagen wir mal 1.000 EUR bezahlt. Dann könnte er diese 1.000 EUR auch als zusätzlichen Lohn zahlen. Das Ganze wäre für den AG kostenneutral (beides sind Betriebsausdgaben, oder nicht?). Gehen wir insoweit konform? 2. Die Rechnung von Pfroebbel in dem er den "Vorteil" für den AN herausrechnen will, habe ich an anderer Stelle bereits kommentiert. kurz: dabei darf er nicht "Gehalt" mit "identsiches Gehalt + Dienstwagen" vergleichen sondern müsste es im Gegenzug mit dem Szenario vergleichen bei dem das Gehalt um die AG Ausgaben für den Dienstwagen angehoben wäre. Schon ist der Geldvorteil auf einmal deutlich näher dran am Privatleasing. Gibt es noch nen Vorteil? Sicher doch. Will ich nicht abstreiten. Der leitet sich in vielerlei Fällen gerade von der unbegrenzten/unkontrollierten Privatnutzung ab. Und davon dass Geschäftsleasing gegenüber dem Privatleasing *signifikant* günstiger ist. Ebenso wie Flottentarifsversicherungen. als Nachteil habe ich oft gehört dass die pauschal Versteuerung des geldwerten Vorteils stets vom Listenpreis ausgeht. Das mag in den ersten Jahren eines PKW sachgerecht sein, aber wenn dein 10 Jahre alter Dienstwagen immer noch jährlich mit dem Neupreis versteuert wird macht sich so mancher seine Gedanken. Unterm Strich werden wir hier fraglos eine Förderung vorliegen haben. Ich halte es aber für einen Fehler diese aus kurz aufgestellten Vergleichsrechnungen quantitativ ableiten zu wollen. gruß |
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