Thema:
Re:Aktiendepot Kind - Steuererklärung flat
Autor: 17383
Datum:29.10.24 09:07
Antwort auf:Re:Aktiendepot Kind - Steuererklärung von Spaceace

>Aber wenn das Alter, des Konto-/Depotinhabers - sagen wir mal nicht größer als fünf/acht Jahre ist - sollte man davon ausgehen, dass es das einzige ist und auf den Freistellungsauftrag hinweisen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das bei Depoteröffnung irgendwo weggedrückt wurde ;-)

Aber ja, so oder so ärgerlich. Man muss da echt ein Auge drauf haben. Wir haben ein Juniordepot mit ETF Sparplan. Da wird es jetzt zu einer grenzübergreifenden Verschmelzung zwischen ETF mit LU ISIN und ETF mit IE ISIN kommen. Da grenzüberschreitend nicht steuerneutral Verschmolzen werden kann (andere ISIN), erfolgt das automatisch wie ein Verkauf -> Kauf. D.h. alle Gewinne werden zum Stichtag realisiert. Das sind halt mehr als der Freistellungsauftrag und daher muss ich fürs Juniordepot eine NV Bescheinigung holen, damit er mehr als 1.000€ steuerfrei sind.

Das weiß ich, weil ich in der Branche arbeite. Jeder andere ist da echt überfragt.


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