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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 01.11.24 04:52 | ||
| Antwort auf: | Re:WEG mit Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss von Telemesse | ||
>>Meine Frau und ich haben uns gestern eine tolle Eigentumswohnung angesehen. 11 Wohnungen plus zwei Gewerbe im Erdgeschoss. Das eine ist ein nicht näher spezifiziertes Büro im Hinterhof und das andere ist eine alteingesessene Physiotherapiepraxis. Gibt es zu solchen Gewerbeeinheiten irgendwelche Auflagen, was dort rein darf? Ich hätte wenig Lust, dass die Praxis einem Tipico oder einer Spielo weicht. >> >>Etwas die Hauptverkehrsstraße runter ist nämlich bereits ein MFH mit einem Megaplay im Erdgeschoss. Und da lungern praktisch den ganzen Tag runtergerockte Gestalten vor herum. So möchte ich nicht mit Kindern wohnen wollen. > >Als erstes mal in die Teilungserklärung schauen. Da steht i.d.R. (unabhängig von behördlichen Beschränkungen) drin was für Arten von Gewerbenutzung gestattet ist. >In den allermeisten Fällen beschränkt sich das auf Büro-/Praxisnutzung, bei EG evtl. noch Laden/Einzelhandel. Wenn es so eine Regelung in der TE gibt (wovon ich mal ausgehe), sind alle anderen Nutzungen nicht gestattet. Wir hatten mal ne Miteigentümerin, die hatte einen Pflegedienst im Erdgeschoss betrieben. Damit ist sie pleite gegangen und wollte dann, dass wir zustimmen, dass sie die Räumlichkeiten zu Wohnraum umwidmet, Küche und Bad einbaut etc. Da das für die WEG nicht unerhebliche Nachteile bedeutet hätte, haben wir nicht zugestimmt. Ihr Anwalt pöbelte dann rum, „dann macht die Mandantin da halt nen Pärchenclub rein“. Dem Kollegen hab ich die TE dann mal erklärt. Vollpfosten. gesendet mit m!client für iOS |
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