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Autor: | Kilian | ||
Datum: | 27.11.24 10:25 | ||
Antwort auf: | Unschuldig: Was sind 13 Jahre im Gefängnis wert? von Derrick | ||
Neben dem verlorenen Erwerb muss natürlich vor allem auch die verlorene, unwiederbringliche Lebenszeit "ausgeglichen" werden und es muss IMO aus der Höhe hervorgehen, dass die Summe a) auch als Entschuldigung des Rechtsstaats zu verstehen ist, und b) den Ausnahmefall eines solchen Justizfehlers widerspiegelt. Die konkrete Höhe wird wohl immer im Einzelfall betrachtet werden. Folgende Faktoren könnte ich mir dabei vorstellen: - Länge der falschen Inhaftierung (inkl. U-Haft etc.) - Schwere des begangenen Justizfehlers (Zeugenaussage, Gutachten, Ermittlungsfehler etc.) - Alter und Lebensumstände des falsch Inhaftierten (bspw. ob er/sie als Vater/Mutter zu Hause gefehlt hat) - ggf. geschädigte Karriereentwicklung, Auftragsverluste o.ä. Keine Ahnung, ob das dann nur "mitgedacht" bzw. mit berücksichtigt oder als Einzelposten ausgerechnet wird. Viel wichtiger ist IMO eine aufrichtige, umfassende und öffentliche Entschuldigung von höherer offizieller Stelle (mindestens Richter aber gerne noch höher) beim Opfer. Wenn sowas ausbleibt oder gar beteiligte Instanzen sich uneinsichtig zeigen, geht mir echt das Messer in der Tasche auf... |
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