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Autor: | _bla_ | ||
Datum: | 27.11.24 14:20 | ||
Antwort auf: | Re:Haftentschädigung Update von Kilian | ||
>Genesen kann man auch während der Arbeit. Wenn der Betroffene nicht im Rentenalter ist, sehe ich auch moralisch keinen Grund, ihm ab Entlassung ein Leben ohne Arbeit zu ermöglichen. Ja, er soll für die verlorene Zeit anständig entschädigt werden - aber nach deinen Vorstellungen bekäme bereits jemand, der zwei Jahre fälschlicherweise in Haft war, so viel Geld als Schadenersatz, dass er seinen Lebtag nicht mehr arbeiten muss. Naja, in Haft konnte er viele Erlebnisse nicht machen, die er in Freiheit hätte problemlos machen können. Schadensersatz sollte den angerichteten Schaden so gut wie es irgendwie geht wieder rückgängig machen. Die verlorene Lebenszeit kann man nicht zurückgeben. Aber man kann mit Geld ermöglichen positive Erfahrungen, die man in Freiheit vermutlich gemacht hätte, in komprimierter Zeit nachzuholen, auch in dem eben genug Geld zur Verfügung gestellt wird, dass wesentlich mehr Freizeit zur Verfügung steht, weil keine Arbeit erforderlich ist um den Lebensunterhalt und die Kosten der Freizeit zu finanzieren. Daher würde ich schon die Erfordernis sehen zumindest für eine gewisse Zeit ein Leben ohne Arbeit zu ermöglichen. Auch Rentenansprüche, Karrierechancen gehen ja durch so eine langfristige Haft verloren. Und verlorene Lebenszeit kann man nicht durch Geld wieder ausgleichen, daher ist es imho durchaus gerechtfertigt, wenn jemand der zu Unrecht länger in Haft gesessen hat, dann vielleicht finanziell etwas besser dasteht, als er das in Freiheit getan hätte. |
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