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Autor: | _bla_ | ||
Datum: | 27.11.24 15:50 | ||
Antwort auf: | Re:Haftentschädigung Update von suicuique | ||
>Nur ... die Zahlen die in diesem thread als Wunschvorstellungen genannt werden sind WEIT davon entfernt. Ich muss sagen, dass mir hier alle Zahlen im Thread unpassend erscheinen. Die 100 Euro bzw. 200 Euro pro Tag finde ich deutlich zu knapp. Die Staffelung nach Haftdauer scheint mir da eher nach „was kostet das den Steuerzahler“ ausgewählt zu sein, als nach dem tatsächlich Schaden, denn auch ein relativ kurzer Aufenthalt im Knast hat doch das Potential dauerhaft das Leben aus den Fugen zu heben. Wenn irgendjemand 3 Monate zu Unrecht im Knast sitzt und danach ist der Job weg und die Beziehung kaputt, erscheinen mir 9000 Euro dafür doch eine sehr lächerliche Entschädigung. Da müsste man imho schon individuell schauen, wie das Leben wohl ohne diese Verurteilung gelaufen wäre und was da bspw. für ein Verlust an Löhnen und Rentenansprüchen verursacht wurde. Da kann ich mir dann schon vorstellen, das man teilweise auf sechsstellige Entschädigungssummen für wenige Monate kommt. Aber das müsste man eben auch von den individuellen Umständen abhängig machen. Wenn irgendein Kleinkrimineller fälschlicherweise für etwas eingesperrt wird, was er tatsächlich nicht gemacht hat, wird er kaum behaupten können, ohne diese fehlerhafte Verurteilung ja Karriere in Topmanagment eines Konzerns gemacht zu haben. Auf der anderen Seite scheint es mir aber auch völlig übertrieben, wenn für jahrzehntelange falsche Verurteilungen dann zweistellige Millionensummen bezahlt werden sollen. Wenn jemand vielleicht von 40 bis 55 zu Unrecht im Knast gesessen hat, finde ich nicht das der noch mal Arbeiten vor der Rente arbeiten muss. Der soll sich ruhig mal Weltreise oder sowas leisten können und sollte bis zum Lebensende versorgt sein, aber eben ohne Riesenluxus. Ich würde bei langer Haft zu Unrecht, die maximale einmalige Entschädigungssumme begrenzen, aber im Gegenzug einführen, das es ab einer gewissen Haftdauer einen Versorgungsanspruch gibt, der sich an der Besoldung von Beamten im höheren Dienst orientiert. |
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