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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 27.11.24 16:29 | ||
| Antwort auf: | Re:Haftentschädigung Update von _bla_ | ||
>Ich würde bei langer Haft zu Unrecht, die maximale einmalige Entschädigungssumme begrenzen, aber im Gegenzug einführen, das es ab einer gewissen Haftdauer einen Versorgungsanspruch gibt, der sich an der Besoldung von Beamten im höheren Dienst orientiert. Oh, der Vorschlag gefällt mir richtig gut. Wenn der Staat einem das Leben versaut hat dann sollte zumindest die Versorgung des Opfers am Staat hängen. Wenn wir von einer Versorgung in Höhe von 10.000 EUR mtl ausgehen, wäre der Barwert der sofort beginnenden Rente in dieser Höhe eines 63 jahre alten Mannes aktuell bei ca. 2,75 Mio EUR liegen. so als Hausnummer. Ensprechend skalieren wenn man von einer anderen Höhe ausgeht. gruß |
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