Thema:
Re:Lt. SZ+ Artikel läuft das nach Recht und Gesetz so flat
Autor: suicuique
Datum:13.12.24 11:18
Antwort auf:Lt. SZ+ Artikel läuft das nach Recht und Gesetz so von peppi

>Ronen Steinke schreibt, dass dem Beamten tatsächlich kein Vorwurf zu machen sei, er müsse das so ausführen, der Skandal ist, dass es dieses Gesetz gibt.

Ich hatte es zwar letztes Mal schon verlinkt, aber schadet ja nicht es nochmal zu verlinken.

[https://de.wikipedia.org/wiki/Haftentsch%C3%A4digung]

Die Ausführungsvorschriften zum StrEG sehen allerdings die Anrechnung des infolge einer Haft für Unterkunft und Verpflegung Ersparten auf den Vermögensschaden nach allgemeinen Grundsätzen (sogenannter Vorteilsausgleich) vor. Solche Ersparnisse sollen aber „allein bei der Geltendmachung von kongruenten Vermögensschäden (§ 7 Abs. 1 StrEG) und nur“ in Höhe von 3/4 des Haftkostensatzes „angerechnet“ werden. Ein solches Kongruenzverhältnis besteht nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2006 beispielsweise nicht zwischen dem Anspruch auf Entschädigung für aufgewendete Verteidigerkosten nach § 7 Abs. 1 StrEG und den in der Untersuchungshaft ersparten Verpflegungskosten. Erst recht kommt kein Abzug für ersparte Aufwendungen gegenüber der Pauschale von 75 Euro pro Hafttag nach § 7 Abs. 3 StrEG in Betracht, da diese nicht für Vermögensschäden, sondern nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes für „den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist“, geleistet wird.

gruß


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