| Thema: |
|
||
| Autor: | magus | ||
| Datum: | 17.12.24 10:34 | ||
| Antwort auf: | Re:2fach Pfui: Die "ich schlängel mich durch" Fahrradfah von suicuique | ||
>>>>Das klingt nach einer sehr asozialen Aktion. Finde ich sehr rücksichtslos vom fahrad Fahrer. Aaaaaber dass sich rin Fahrradfahrer an do einem auto Corso vorbei schleicht halte ich unter Achtung und Vorsicht nichts zu beschädigen für völlig angemessen. >>> >>>Unabhängig davon ob man es für angemessen hält oder nicht, verstößt es gegen die StVO. Und wenn man sich gern auf diese beruft (zb beim abstand beim Überholen) sollte man diese auch im Gegenzug selbst respektieren. >>> >>>Ich stell mich an der roten ampel immer so nah an den Straßenrand dass Fahradfahrer erst gar nicht auf die Idee kommen mich rechts zu überholen. Sollen sie es auf dem Gehweg oder links machen. Ihr ding wenn sie es so nötig haben. >> >>Vorrausschauendes Fahren ist das aber nicht, wenn du dein Auto nutzt um andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. > >Wie behinder ich sie damit? >Er *darf* eh nicht rechts an mir vorbeifahren. Weil du das sagst? >Ich muss mich eh aufgrund des Rechtsfahrgebots möglichst weit rechts auf der Fahrbahn halten und zudem: >die abstandsregel gilt ja auch wohl für ihn. Nein, die Abstandsregeln gelten zuerst für dich als Autofahrer und gelten fürs Überholen. Wie kommst du darauf dass die Regeln für Fahradfahrer gilt, die sich an der Ampel vorbeischlängeln? Da ist das Gesetz ziemlich eindeutig und das ist nicht verboten. Paragraph 5 Absatz 4. "Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge [… rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.“] Paragraph 5 Absatz 8 Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. > >wo behinder ich ihn also wenn ich mich so verhalte? Weil du Paragraph 1 der STVO ignorierst und gerade zugegeben hast absichtlich andere zu behindern nur weil du geltende Gesetze entweder nicht kennst, falsch interpretierst oder dich nicht dran halten willst, weil du glaubst dass sie nicht für dich gelten. Paragraph 1 (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. > >gruß |
|||
| < antworten > | |||