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| Autor: | magus | ||
| Datum: | 17.12.24 10:47 | ||
| Antwort auf: | Re:2fach Pfui: Die "ich schlängel mich durch" Fahrradfah von suicuique | ||
>>Da ist das Gesetz ziemlich eindeutig und das ist nicht verboten. >> >>Paragraph 5 Absatz 4. >> >>"Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. >> >>An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge [… rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.“] >> >>Paragraph 5 Absatz 8 >> >>Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. > > >Ok die Berichtigung nehme ich an. > >>>wo behinder ich ihn also wenn ich mich so verhalte? >> >>Weil du Paragraph 1 der STVO ignorierst > >Nein, tu ich nicht. >Dort steht als Vorbedingung "Ist ausreichender Raum vorhanden, ...". >Das muss nicht zwangsläufig der Fall sein wenn ich möglichst weit rechts am Fahrbandrand stehe. Und diese Möglichkeit berücksichtigt das Gesetz auch, sonst wäre die Vorbedingung gegenstandlos und redundant. Wenn du den weg absichtlich versperrst, fährst du halt rücksichtslos und du gibst ja zu dass du es machst um sie zu absichtlich zu behindern. > >>und gerade zugegeben hast absichtlich andere zu behindern nur weil du geltende Gesetze entweder nicht kennst, falsch interpretierst oder dich nicht dran halten willst, weil du glaubst dass sie nicht für dich gelten. >> >>Paragraph 1 >> >> >>(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. >>(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. > >Ich behindere ihn also wenn ich mich an § 2 Abs 2 halte? >"Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit." > >Ich glaube nicht. Möglichst ist hier das Zauberwort. Sobald ein Fahrradfahrer auf der Straße ist, ist es nämlich nicht mehr möglich ganz rechts an den Rand zu fahren, weil du ja verpflichtet bist auf diese Rücksicht zu nehmen und weil diese dich rechts Überholen dürfen an der Ampel, behinderst du diese nun mal, laut deiner Aussage, ja absichtlich. Niemand sagt was, wenn es einfach nicht geht, weil straße zu eng, aber du sagst ja selbst "ICH STELLE MICH ABSICHTLICH IN DEN WEG" obwohl vielleicht Platz wäre. |
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