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Autor: | magus | ||
Datum: | 17.12.24 12:28 | ||
Antwort auf: | Re:Einspruch! von suicuique | ||
>>Die Absicht andere Verkehrsteilnehmer zu behindern könnte ihm sogar von Polizei & Gericht mehr als nur negativ ausgelegt werden, wenn es zu einem Unfall kommt. > >Gehts vielleicht etwas weniger konfrontativ? Was ist daran bitte konfrontativ wenn ich sage es könnte dir Negativ ausgelegt werden, wenn du dich absichtlich in den Weg stellst? Ich hab dich persönlich damit ja nicht angegriffen, sondern nur auf eine mögliche Konsequenz deines Handels hingewiesen. > >Ich will sie nicht behindern, ich will nur nicht rechts an der Ampel überholt werden und sehe meine absicht auch nicht im Widerspruch zum § 5 Abs 8. Was du willst spielt vor dem Gesetz aber keine Rolle und wenn du dich absichtlich in den Weg stellst, behinderst du willentlich, aus freien Stücken und ohne jede Not andere Verkehrsteilnehmer und nimmst keine Rücksicht auf die. Das könnte man dir halt z.B. Falle eines Unfalls negativ auslegen. Ob es tatsächlich so kommt, sei dahin gestellt. >Und selbstverständlich hängt es von der Straße ab ... ich hatte offensichtlich andere im Kopf als Du und Bozbar! Wie gesagt, die Straßen wo das nicht möglich ist, kann ich an einer Hand abzählen. Damit meine ich nicht namentlich, sondern sowas wie Feldstraßen, Einbahnstraßen usw. denn die Straßenbreite, bzw. Fahrbahnbreite ist ja gesetzlich genormt und damit sollte eigentlich fast immer Platz sein. Ein Fahrradlenker ist ca. 60 - 80 cm. breit. Eine Fahrspur sollte zwischen mindestens 2,75 m und maximal 3,75 m Breit sein. (teilweise sind sie sogar noch breiter, je nach Bundesland und Stadt) Ein normales KFZ darf maximal 2,55 m Breit sein. Ist die Fahrspur nur 2,75 m breit und du fährst einen dicken SUV, dann erwartet niemand von dir, dass du Platz für Fahrradfahrer lässt und da kann ich auf jeden Fall verstehen, dass euch das total aufregt, wenn Fahrradfahrer sich trotzdem durchschlängeln und drängeln. Ist die Straße aber Breit genug oder dein Auto ein Golf 6, der nur 2,05 Meter mit Spiegeln breit ist, darfst du dich nicht absichtlich noch weiter nach Rechts stellen, nur weil du nicht willst, dass dich ein Fahrrad rechts überholt. Im Gegenteil, du musst sogar den Platz lassen, damit Fahrradfahrer vorbei können, weil dass durch das Rücksichtsnahme Gebot geregelt ist. Es ist IMHO recht eindeutig, weil Paragraph 1 nun mal sagt, dass man aufeinander Rücksicht nehmen soll. Nirgends steht, dass man so fahren darf wie man will! ;) > >gruß |
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