Thema:
Re:Bayern:KeinSchwangerschaftsabbruch mehr perTelemedizi flat
Autor: Phil Gates
Datum:17.12.24 17:09
Antwort auf:Re:Bayern:KeinSchwangerschaftsabbruch mehr perTelemedizi von Bomber

>>>Es ist auf keinen Fall so, dass ich das ethische Problem eines Schwangerschaftabbruches nicht verstehen würde
>>
>>welches ethische Problem?
>
>Komm, selbst als Befürworter der Entscheidungsfreiheit der Frau, sehe ich da so manchen ethischen Fallstrick. Und mal ehrlich, auch (fast) jede Frau, die schon mal einen Abbruch durchführen ließ.
>Nur muss das die Frau mit sich (und evtl. Freunden, Partner, Unterstützung von extern) ausmachen.
>
>Stichworte gefällig?
>- Wann beginnt Leben?
>- Wann beginnt fühlendes Leben?
>- Wann beginnt denkendes Leben?
>- Ist es schon mein Kind?
>...
>
>Die Liste der Fragen, die eine Frau in der Situation stellt, ist fast unendlich.


So ist es. Meine Frau musste ein ungeborenes Kind aufgrund eigener schwerer Krankheit gehen lassen.  Aber das war keine einfache Überlegung. Am Ende war klar, dass es keine Alternative gibt, drei geborene Kinder gab es ja schon, und die brauchen ihre Mutter.

Ich halte die derzeitige Lösung im Grundsatz für den besten Kompromiss aus dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz auch des ungeborenen Lebens und der Menschenwürde der Frau. Spätabtreibungen hingegen sind m.E. ethisch nicht vertretbar, wenn es nicht um das Leben der Frau geht oder das Kind wegen einer Erkrankung schon im Mutterleib schwerste Schmerzen hat. Wenn man dank moderner Medizin Frühchen nach 20 Wochen zur Welt und durchbringen kann, dann kann man nicht kurz vor der spontanen Entbindung das Kind töten. Die derzeitige Rechtslage fußt sicher auch auf dem Gedanken, dass das Kind außerhalb des Mutterleibs in der 12. SSW sicher nicht leben könnte. Ob man jetzt 8., 12., 16. Woche nimmt, ist am Ende egal. Alles ab der 20. wird schon deshalb ein Dilemma, weil rechtlich derjenige, der ein Baby, was durch eine spontane Frühgeburt in der 20. Woche zur Welt kommt sterben lässt (das ist dann rechtlich ein Mensch, § 1 BGB) wegen Totschlags durch Unterlassen dran wäre, während andere ein Baby noch in der 21. straflos abtreiben könnten, so lange die Mutter keine Wehen hat.

Es ist ein wirklich blödes Thema und man hat vor 30 Jahren einen guten Kompromiss gefunden. Daran sollte man jetzt nicht immer sägen.

gesendet mit m!client für iOS


< antworten >