Thema:
Re:Tod von einem Boyband Typen flat
Autor: DJS
Datum:31.12.24 16:49
Antwort auf:Re:Tod von einem Boyband Typen von Bozbar!

>>>>Ich sehe es trotzdem so wie Bomber. Die haben einem ERWACHSENEN Drogen besorgt, weil er es ja so gewollt hat. Klar, Drogenhandel ist verboten, ich weiß nicht wie viel man dafür bekommt, aber es dürfte eine eher kleine Menge sein. Trotzdem werden sie dafür vermutlich (und auch logischerweise) schuldig gesprochen.
>>>
>>>Drogenkonsum und -handel ist ja vielleicht auch gerade aus dem Grunde verboten weil den Konsumenten so eine Scheisse passieren kann. Da jetzt zu sagen: „Der ist alt genug, der weiß, was er tut!“ ist für mich zu kurz gedacht. Hängt letztlich von den genauen Umständen ab und muss und wird das Gericht entscheiden, aber ganz abwegig halte ich das nicht.
>>>Vielleicht nicht ganz vergleichbar, aber Leute, die Tätern illegal Waffen für Verbrechen besorgen oder zugänglich machen, werden ja durchaus auch dafür bestraft.
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>>Ja, aber da schadet man einer Dritten Person, die mit dem Ganzen nichts zu tun hat. Er hat ja nur sich selbst geschadet.
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>Deshalb ja mein "Nicht ganz vergleichbar" Es ging mir drum, dass die Umstände und das Ergebnis berücksichtigt werden müssen. Wenn ein Dealer irgendwo im Park einem wildfremden Menschen Drogen verkauft halte ich es auch für schwierig, ihn verantwortlich für Taten zu machen, die derjenige unter Drogeneinfluss gemacht hat.


Klar, das sind unterschiedliche Fälle, aus dem Bauch raus würde ich aber erwarten, dass das Gesetz beide Fälle gleich behandelt. Also in beiden Fällen "Tja, selbst schuld wenn man so dumm ist Drogen zu nehmen, vor allem wenn man weiß wie man darauf reagiert."

>Wenn es aber wie im Fall von Payne ein Freund war, der vielleicht sogar wusste, wie er auf reagiert, kann man da schon mal genauer hinschauen. Was anderes macht das Gericht ja auch nicht.

Vielleicht sagte Payne, dass er sich die Drogen sonst woanders besorgt, falls sein Freund es nicht tut. Also wollte der Freund ihn quasi beschützen, weil er wenigstens wusste, dass die Drogen nicht mit irgendeinem Scheiß gestreckt sind. Und sein Freund war in einer aussichtslosen Situation. So würde ich zumindest an seiner Stelle argumentieren.

>>Vielleicht auch nicht ganz vergleichbar: Dem Verkäufer aus dem Edeka kann es egal sein, ob ich aufgrund "seines" Alkohols irgendeinen Scheiß baue. ;)
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>Danke, sehr gutes Beispiel! Wenn er Alkohohl an Minderjährige verkauft und die dann eine Alkoholvergiftung erleiden, kann er durchaus belangt werden. IMHO auch zurecht.


Deswegen steht auch ganz oben "ERWACHSEN" in Großbuchstaben. ;)


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