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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 01.01.25 16:46 | ||
| Antwort auf: | Re:Tod von einem Boyband Typen von DJS | ||
>>>Und dafür werden jetzt Menschen wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, weil er besoffen vom Balkon gefallen ist. >>>Ich sag mal so: Play stupid games, win stupid prizes. >> >>Die werden nicht einfach angeklagt, weil er besoffen vom Balkon gefallen ist, sondern z.T. weil sie ihm Kokain besorgt haben und weil er trotz der erkennbaren Probleme unbeaufsichtigt in einem Zimmer mit Balkon im dritten Stock untergebracht haben. > >Ich sehe es trotzdem so wie Bomber. Die haben einem ERWACHSENEN Drogen besorgt, weil er es ja so gewollt hat. Klar, Drogenhandel ist verboten, ich weiß nicht wie viel man dafür bekommt, aber es dürfte eine eher kleine Menge sein. Trotzdem werden sie dafür vermutlich (und auch logischerweise) schuldig gesprochen. > >Der Rest? Ist man jetzt rechtlich verpflichtet betrunkene/drogenberauschte Menschen "sicher" zu parken? Soll ich dann die ganze Nacht neben seinem Bett noch stehen und schauen ob er sich nicht vielleicht übergibt? WTF? Nee, das kann ich null nachvollziehen und fände es lächerlich wenn jemand dafür bestraft werden sollte. Auch in D bist Du als Wirt dran, wenn Du einen Gast, der offensichtlich so besoffen ist dass er nicht mehr stehen kann vor die Tür lässt. Du musst ein Taxi oder einen Krankenwagen rufen. Ob der sich freiwillig zugedröhnt hat spielt keine Rolle. Du darfst auch in Frankfurt nicht an einem Crackhead vorbeilaufen der bei Minusgraden auf dem Boden liegt. § 323c StGB. Unterlassene Hilfeleistung. gesendet mit m!client für iOS |
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