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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 02.01.25 09:48 | ||
| Antwort auf: | Re:Tod von einem Boyband Typen von DJS | ||
>>>Vielleicht auch nicht ganz vergleichbar: Dem Verkäufer aus dem Edeka kann es egal sein, ob ich aufgrund "seines" Alkohols irgendeinen Scheiß baue. ;) >> >>Danke, sehr gutes Beispiel! Wenn er Alkohohl an Minderjährige verkauft und die dann eine Alkoholvergiftung erleiden, kann er durchaus belangt werden. IMHO auch zurecht. > >Deswegen steht auch ganz oben "ERWACHSEN" in Großbuchstaben. ;) Das ist aber bei dem Vergleich nicht entscheidend. In beiden Fällen handelt der Verkäufer illegal: im Edeka weil er (legalen) Alkohol an Minderjährige verkauft. in Argentienien weil sie illigale Drogen verkauft haben. somit sind beide Fälle insofern vergleichbar als dass beide illegal verkauft haben. Nun weist Bozbar! darauf hin, dass Edeka darüberhinaus für Folgen haftbar sein kann. Insofern finde ich den Vergleich durchaus sachgerecht. Du nicht? Weil? |
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