Thema:
Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung flat
Autor: MattR
Datum:06.01.25 13:08
Antwort auf:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung von Zeke2000

>Hey,
>
>ich habe vor längerer Zeit 2-3 Briefe mit Ordnungswidrigkeiten bekommen. Daraufhin schrieb ich die Bußgeldstelle an, da ich schlicht keinen PKW besitze, noch die Person auf dem Foto bin. Es handelt sich also um eine Verwechslung.
>Als dann vor kurzem der Vollstreckungsbescheid reintrudelte (ich hatte mich nicht weiter gekümmert, da halt ein Fehler der Behörde bzw. habe nicht offiziell Einspruch eingelegt, sondern genannte Mails geschrieben), rief ich bei der Bußgeldstelle an und konnte auch mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefonieren.
>
>Die räumte auch Fehler ein und ist sich bewusst, dass ich die falsche Person bin. Allerdings sei der Bußgeldbescheid nun rechtskräftig und nicht rückgängig zu machen. Bzw. sie könne nichts tun und so ist das nunmal (ist auch sehr dreist geworden am Telefon). Auf dem Brief der Vollstreckung steht, ich müsse mich an den Gläubiger richten, nur der könnte die Vollstreckung rückgängig machen. Ein Widerspruch also.
>
>Im großen und Ganzen an Lächerlichkeit nicht zu überbieten, weil sie mir auch noch klarmachen wollte, dass ich mich doch gefälligst zu kümmern habe, wenn die dort einen Fehler nach dem anderen machen.
>
>Ich bin schon dabei mir rechtliche Hilfe zu holen.
>
>Was ist eure Meinung dazu?


Anwalt geben ist die Lebenszeit nicht wert.

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