Thema:
Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung flat
Autor: thestraightedge
Datum:06.01.25 13:44
Antwort auf:Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung von SpeedRacer

>>Im großen und Ganzen an Lächerlichkeit nicht zu überbieten, weil sie mir auch noch klarmachen wollte, dass ich mich doch gefälligst zu kümmern habe, wenn die dort einen Fehler nach dem anderen machen.
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>Naja, wäre schon deine Aufgabe gewesen. Eine Rechtsmittelbelehrung war doch bestimmt beigefügt. Deine Schreiben hätten andererseits natürlich als Einspruch ausgelegt werden müssen. E-Mail dürfte als Form aber nicht zulässig sein.


Naja, komm: wenn eine Emailadresse angegeben ist auf dem Schreiben, dann sollte ein Einspruch auch auf diesem Wege funktionieren.

Wir sind schon echt krass von der Bürokratie verkommen, dass wir antworten: ja, hast halt kein förmliches Fax mit Sendebestätigung geschickt, ist jetzt Deine Schuld!

Der ganze Vorgang ist so krass symptomatisch. Unser Land geht an all diesen Unverschämtheiten und Unvermögen und Ineffizienzen zugrunde, wirklich.


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