Thema:
Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung flat
Autor: SpeedRacer
Datum:06.01.25 13:58
Antwort auf:Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung von thestraightedge

>Naja, komm: wenn eine Emailadresse angegeben ist auf dem Schreiben, dann sollte ein Einspruch auch auf diesem Wege funktionieren.

Bei den Bußgeldsachen, die ich hier (Saarland) auf dem Tisch habe, heißt es: Schriftlich (= Papier + Unterschrift, Fax ist in der Tat auch zulässig) oder zur Niederschrift bei der Bußgeldbehörde.

Sollte doch e-mail zulässig sein, dann höchstens mit elektronischer Signatur.


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