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| Autor: | SpeedRacer | ||
| Datum: | 06.01.25 13:58 | ||
| Antwort auf: | Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung von thestraightedge | ||
>Naja, komm: wenn eine Emailadresse angegeben ist auf dem Schreiben, dann sollte ein Einspruch auch auf diesem Wege funktionieren. Bei den Bußgeldsachen, die ich hier (Saarland) auf dem Tisch habe, heißt es: Schriftlich (= Papier + Unterschrift, Fax ist in der Tat auch zulässig) oder zur Niederschrift bei der Bußgeldbehörde. Sollte doch e-mail zulässig sein, dann höchstens mit elektronischer Signatur. |
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