| Thema: |
|
||
| Autor: | :N.G.E: | ||
| Datum: | 06.01.25 14:18 | ||
| Antwort auf: | Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung von SpeedRacer | ||
>>Naja, komm: wenn eine Emailadresse angegeben ist auf dem Schreiben, dann sollte ein Einspruch auch auf diesem Wege funktionieren. > >Bei den Bußgeldsachen, die ich hier (Saarland) auf dem Tisch habe, heißt es: Schriftlich (= Papier + Unterschrift, Fax ist in der Tat auch zulässig) oder zur Niederschrift bei der Bußgeldbehörde. > >Sollte doch e-mail zulässig sein, dann höchstens mit elektronischer Signatur. Hätte es negative Konsequenzen für dich, wenn du eine normale E-Mail einfach akzeptieren würdest? (ernstgemeinte Frage) |
|||
| < antworten > | |||