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Autor: | Phil Gates | ||
Datum: | 06.01.25 14:19 | ||
Antwort auf: | Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung von SpeedRacer | ||
>>Naja, komm: wenn eine Emailadresse angegeben ist auf dem Schreiben, dann sollte ein Einspruch auch auf diesem Wege funktionieren. > >Bei den Bußgeldsachen, die ich hier (Saarland) auf dem Tisch habe, heißt es: Schriftlich (= Papier + Unterschrift, Fax ist in der Tat auch zulässig) oder zur Niederschrift bei der Bußgeldbehörde. > Und wir Anwälte dürfen nur per beA, gerade nicht schriftlich, 100c OwiG. >Sollte doch e-mail zulässig sein, dann höchstens mit elektronischer Signatur. Jup. |
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