Thema:
Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung flat
Autor: Phil Gates
Datum:06.01.25 14:19
Antwort auf:Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung von SpeedRacer

>>Naja, komm: wenn eine Emailadresse angegeben ist auf dem Schreiben, dann sollte ein Einspruch auch auf diesem Wege funktionieren.
>
>Bei den Bußgeldsachen, die ich hier (Saarland) auf dem Tisch habe, heißt es: Schriftlich (= Papier + Unterschrift, Fax ist in der Tat auch zulässig) oder zur Niederschrift bei der Bußgeldbehörde.
>


Und wir Anwälte dürfen nur per beA, gerade nicht schriftlich, 100c OwiG.

>Sollte doch e-mail zulässig sein, dann höchstens mit elektronischer Signatur.

Jup.


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