Thema:
Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung flat
Autor: SpeedRacer
Datum:06.01.25 14:26
Antwort auf:Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung von :N.G.E:

>Hätte es negative Konsequenzen für dich, wenn du eine normale E-Mail einfach akzeptieren würdest? (ernstgemeinte Frage)

Bin selber kein Richter. Dieser würde sich der Rechtsbeugung strafbar machen. In der Verhandlung oder dem Urteil wird auch die Feststellung getroffen, dass in der vorgeschriebenen Form + fristgerecht Einspruch eingelegt wurde.


< Frameset laden | antworten >
Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | | Mobile Apps | maniac-forum.de