Thema:
Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung flat
Autor: thestraightedge
Datum:06.01.25 14:29
Antwort auf:Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung von SpeedRacer

>>Hätte es negative Konsequenzen für dich, wenn du eine normale E-Mail einfach akzeptieren würdest? (ernstgemeinte Frage)
>
>Bin selber kein Richter. Dieser würde sich der Rechtsbeugung strafbar machen. In der Verhandlung oder dem Urteil wird auch die Feststellung getroffen, dass in der vorgeschriebenen Form + fristgerecht Einspruch eingelegt wurde.


Eine "Bitte per Fax einreichen"-Antwort hätte es auch getan. Aber nunja, da wäre ja ein Service-Gedanke erkennbar. Das will ja nun wirklich niemand!


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