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Autor: | Phil Gates | ||
Datum: | 06.01.25 16:42 | ||
Antwort auf: | Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung von Zeke2000 | ||
>>>Im großen und Ganzen an Lächerlichkeit nicht zu überbieten, weil sie mir auch noch klarmachen wollte, dass ich mich doch gefälligst zu kümmern habe, wenn die dort einen Fehler nach dem anderen machen. >> >>Naja, wäre schon deine Aufgabe gewesen. Eine Rechtsmittelbelehrung war doch bestimmt beigefügt. Deine Schreiben hätten andererseits natürlich als Einspruch ausgelegt werden müssen. E-Mail dürfte als Form aber nicht zulässig sein. > >Das ist richtig, mein Gedanke war einfach: "Hat mit mir im Prinzip nichts zu tun" und darauf habe ich per Email hingewiesen. Wann genau? Als der Anhörungsbogen kam? Oder erst, nachdem der Bußgeldbescheid da war? gesendet mit m!client für iOS |
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