Thema:
Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung flat
Autor: Phil Gates
Datum:06.01.25 16:50
Antwort auf:Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung von Zeke2000

>>>>>Hey,
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>>>>>ich habe vor längerer Zeit 2-3 Briefe mit Ordnungswidrigkeiten bekommen. Daraufhin schrieb ich die Bußgeldstelle an, da ich schlicht keinen PKW besitze, noch die Person auf dem Foto bin. Es handelt sich also um eine Verwechslung.
>>>>>Als dann vor kurzem der Vollstreckungsbescheid reintrudelte (ich hatte mich nicht weiter gekümmert, da halt ein Fehler der Behörde bzw. habe nicht offiziell Einspruch eingelegt, sondern genannte Mails geschrieben), rief ich bei der Bußgeldstelle an und konnte auch mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefonieren.
>>>>>
>>>>>Die räumte auch Fehler ein und ist sich bewusst, dass ich die falsche Person bin. Allerdings sei der Bußgeldbescheid nun rechtskräftig und nicht rückgängig zu machen. Bzw. sie könne nichts tun und so ist das nunmal (ist auch sehr dreist geworden am Telefon). Auf dem Brief der Vollstreckung steht, ich müsse mich an den Gläubiger richten, nur der könnte die Vollstreckung rückgängig machen. Ein Widerspruch also.
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>>>>>Im großen und Ganzen an Lächerlichkeit nicht zu überbieten, weil sie mir auch noch klarmachen wollte, dass ich mich doch gefälligst zu kümmern habe, wenn die dort einen Fehler nach dem anderen machen.
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>>>>>Ich bin schon dabei mir rechtliche Hilfe zu holen.
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>>>>>Was ist eure Meinung dazu?
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>>>>Da ist nichts mehr zu machen, wenn der Bußgeldbescheid zu lange her ist. Nicht einmal eine sog. Wiederaufnahme nach § 85 OwiG, §§ 359ff. StPO.
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>>>Ja aber... klingt zwar vllt. etwas blöd, aber wenns jetzt um Mord oder so gehen würde und jeder weiß, ich bin unschuldig. Ich mein, das kann doch nicht sein?
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>>Bei Mord ginge eine Wiederaufnahme nach den §§ 359ff. StPO. Aber im 85 OwiG steht, dass bei Geldbußen unter 250 Euro die Wiederaufnahme ausgeschlossen ist.
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>Und es spielt keine Rolle, dass alle Beitligten wissen, dass ich nicht der "Täter" bin? Ist nicht alleine durch das Anschreiben meiner Person der Bußgeldbescheid ungültig?


Nein. Du hast selbst verbockt, dass das Ding materiell rechtskräftig geworden ist. Und bitte, auf keinen Fall sowas aktenkundig machen wie „Ich war so depressiv, dass ich den Brief und die Rechtsbehelfsbelehrung nicht richtig gelesen habe.“ Dann ist die Fahrerlaubnis weg bzw. darfst Du zur MPU. Und das ist bei Weitem teurer, als den Betrag abzudrücken und gut is.

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