Thema:
Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung flat
Autor: raist
Datum:06.01.25 17:22
Antwort auf:Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung von Phil Gates

>Verbockt hast Du, auf einen Post it oder Bierdeckel zu schreiben „Ich war es nicht.“ und das dann per Post an die Behörde zu schicken. Wenn ich morgen einen Steuerbescheid bekomme wo drinsteht 10 Millionen Euro Nachzahlung und mache nichts dagegen… tja. Dann schulde ich dem Finanzamt eben 10 Millionen Euro. Das nennt sich Rechtskraft.

Aber das ist ja kein Naturgesetz, sondern einfach eine Definition in unserem Rechtssystem, dass ein Bescheid, von dem die Behörde weiß, dass er falsch ist, Rechtskraft erlangen kann. Da ich kein Jurist bin, weiß ich nicht, ob man da wirklich nichts machen kann. Dass dieses Vorgehen aber das subjektive Rechtsempfinden stören kann und man diese Regelung infrage stellt, finde ich jetzt nicht sonderlich merkwürdig.

Im Steuerrecht gibt es doch sogar diese „offenkundigen Fehler“ oder wie das heißt, die so eine Rechtskraft teilweise sogar verhindern können, oder?

Ein „tja“ ist da für die persönliche Akzeptanz möglicherweise einer eher weniger hilfreiche Erklärung.


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