Thema:
Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung flat
Autor: Zinkhal
Datum:06.01.25 17:58
Antwort auf:Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung von Phil Gates

>>>>>Verbockt hast Du, auf einen Post it oder Bierdeckel zu schreiben „Ich war es nicht.“ und das dann per Post an die Behörde zu schicken. Wenn ich morgen einen Steuerbescheid bekomme wo drinsteht 10 Millionen Euro Nachzahlung und mache nichts dagegen… tja. Dann schulde ich dem Finanzamt eben 10 Millionen Euro. Das nennt sich Rechtskraft.
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>>>>Aber das ist ja kein Naturgesetz, sondern einfach eine Definition in unserem Rechtssystem, dass ein Bescheid, von dem die Behörde weiß, dass er falsch ist, Rechtskraft erlangen kann. Da ich kein Jurist bin, weiß ich nicht, ob man da wirklich nichts machen kann. Dass dieses Vorgehen aber das subjektive Rechtsempfinden stören kann und man diese Regelung infrage stellt, finde ich jetzt nicht sonderlich merkwürdig.
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>>>>Im Steuerrecht gibt es doch sogar diese „offenkundigen Fehler“ oder wie das heißt, die so eine Rechtskraft teilweise sogar verhindern können, oder?
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>>>>Ein „tja“ ist da für die persönliche Akzeptanz möglicherweise einer eher weniger hilfreiche Erklärung.
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>>>Damit rennst Du bei mir ja offene Türen ein. Strafrecht ist manchmal wirklich krasser als Kafkas „Der Proceß“. Hab ich hier ja kürzlich schon geschrieben. Ändert nichts daran, dass eben nicht das Prinzip „dulde und liquidiere“ gilt. Du musst tätig werden, wenn Du meinst, ungerecht behandelt zu werden. Und wenn es da Formvorschriften gibt, muss man die eben einhalten. Das hat mit „tja“ nichts zu tun.
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>>Hab mal ChatGPT bemüht. Da wird auf § 80 OWiG verwiesen. Mustertext wurde auch gleich ausgegeben. Ich weiß, dass ChatGPT in Rechtsfragen mit Vorsicht zu genießen ist, aber könnte das nicht einen Versuch wert sein?
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>>Sehr geehrte Damen und Herren,
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>>ich wende mich an Sie in der Angelegenheit des oben genannten Bußgeldbescheids, der gegen mich ergangen ist.
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>>Bereits in meinem Schreiben vom [Datum] habe ich Ihnen mitgeteilt, dass es sich hierbei um eine Verwechslung handelt. Ich bin nicht im Besitz eines Fahrzeugs und war zum angegebenen Zeitpunkt des Verstoßes nicht der Fahrer. Das von Ihnen vorliegende Blitzerfoto zeigt eine Person, die offensichtlich nicht ich bin.
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>>Mir wurde von Ihrer Behörde auch bereits bestätigt, dass ein Identitätsirrtum vorliegt. Trotz dieser Klarstellung wurde mir dennoch der Bußgeldbescheid in Höhe von 40 Euro zugestellt, der inzwischen rechtskräftig geworden ist.
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>>Da der Bescheid auf einem offensichtlichen Irrtum beruht, bitte ich Sie, die Angelegenheit nochmals zu prüfen und den Bußgeldbescheid gemäß § 80 OWiG aufzuheben. Dies wäre zur Korrektur des Verwaltungsfehlers und zur Vermeidung einer unrechtmäßigen Vollstreckung angebracht.
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>>Ich bitte Sie um eine kurze Bestätigung des Eingangs meines Schreibens sowie eine Information darüber, ob Sie meinem Anliegen nachkommen können.
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>Hach, es erfüllt mein Herz mit Wonne, dass ChatGPT so einen Müll auswirft und KI so schnell den Anwalt nicht ersetzt. 80 OwiG betrifft die Rechtsbeschwerde. Da hättest Du aber vorher vernünftig und fristgerecht Einspruch einlegen müssen. Das hast Du nun einmal nicht. Das hilft Dir nicht weiter.
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Also ist ChatGPT da genauso unfähig wie im Steuerrecht. Ich hätte es besser wissen müssen. ;)


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