Thema:
Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung flat
Autor: Phil Gates
Datum:06.01.25 18:13
Antwort auf:Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung von raist

>>>>Wenn ich morgen einen Steuerbescheid bekomme wo drinsteht 10 Millionen Euro Nachzahlung und mache nichts dagegen… tja. Dann schulde ich dem Finanzamt eben 10 Millionen Euro.
>>>
>>>Dass dieses Vorgehen aber das subjektive Rechtsempfinden stören kann und man diese Regelung infrage stellt, finde ich jetzt nicht sonderlich merkwürdig.
>>
>>Damit rennst Du bei mir ja offene Türen ein. Strafrecht ist manchmal wirklich krasser als Kafkas „Der Proceß“. Hab ich hier ja kürzlich schon geschrieben. Ändert nichts daran, dass eben nicht das Prinzip „dulde und liquidiere“ gilt. Du musst tätig werden, wenn Du meinst, ungerecht behandelt zu werden. Und wenn es da Formvorschriften gibt, muss man die eben einhalten. Das hat mit „tja“ nichts zu tun.
>
>
>Danke für die Erläuterung! Ich habe Deine Antwort falsch zugeordnet.
>
>Zur Einordnung meiner Interpretation: Wenn da statt des „tja“ ein „leider“ gestanden hätte oder irgendwo ein „Finde ich auch nicht gut“ drin vorgekommen wäre, wäre es mir leichter gefallen, das gleich richtig zu lesen.


Ich habe es ja deshalb extra abstrahiert und auf mich bezogen, nicht den hier diskutierten Fall. Aber so ist das nun einmal. Das ist übrigens auch bei der Grundsteuer jetzt nicht anders. Ich habe vor 3 Jahren Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid eingelegt, weil, wenn ich diesen Grundbescheid akzeptiert hätte, ich niemals mehr einen Folgebescheid hätte angreifen können. Das konnte man aber überall in den Medien nachlesen.

gesendet mit m!client für iOS


< antworten >