Thema:
Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung flat
Autor: Phil Gates
Datum:06.01.25 18:22
Antwort auf:Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung von Mampf

>Du bist zu lange in deinem Beruf.  Rechtssyteme sind Zweckdienlich. Was du da beschreibst ist ein Mechanismus des Selbstzwecks. Das ist Paradox

Nein. Das folgt durchaus einer Logik. Ich verkaufe Dir morgen meine Eigentumswohnung in Frankfurt für 50.000, Treffpunkt Parkplatz an der A3.

Das geht eben nicht. Das Gesetz sieht die notarielle Form bei Grundstücksveräußerungen zwingend vor. Und Formvorschriften haben Gründe. Rechtlich besonders relevante Äußerungen müssen beweiskräftig dokumentiert sein. Alltagsgeschäfte wie Brötchen kaufen kann man mündlich machen (und selbst da gilt ja mittlerweile die bekloppte Bonpflicht, wenn ich mir ne Brezel kaufe). E-Mails haben im Rechtsverkehr nur dann eine Beweisfunktion, wenn das im Gesetz ausdrücklich so vorgesehen ist. Warum man ein Auto ohne schriftlichen Vertrag per Handschlag verkaufen kann, ist demgegenüber auch wiederum unlogisch, aber ich mache die Gesetze nicht.

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