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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 06.01.25 20:26 | ||
| Antwort auf: | What happened to... von Alopex | ||
>Nulla poena sine culpa? > >Mal ganz unjuristisch aus Wikipedia kopiert: > >"Der Schuldgrundsatz nulla poena sine culpa ist eine bedeutende Rechtsregel im Strafrecht: Niemand darf für eine Tat bestraft werden, wenn ihn keine Schuld trifft (Schuldprinzip, wörtliche Übersetzung der Formel: „keine Strafe ohne Schuld“). > >Strafen können nur an einen Rechtsverstoß durch eine Person anknüpfen. Umstände, die eine Person gerade nicht zu verantworten hat, dürfen keine Bestrafung nach sich ziehen. Das Schuldprinzip des deutschen Strafrechts wurzelt vornehmlich im Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz.[1] " > >Vmtl. kommt jetzt sowas wie: Bussgeldzahlung ist ja keine Strafe nach StGb oder so, aber der Grundgedanke ist ja easy zu verstehen... Der Grundsatz wird da ja nicht angefasst. Das Problem ist, der Rechtsstaat sieht mehrere Layer vor. Anhörung. Bußgeldbescheid. Einspruch. Beschwerde. Der OP hat nichts dergleichen genutzt. Er hat ne E-Mail geschrieben und dann den Bußgeldbescheid trotz Rwchtsbehelfsbelehrung (so nehme ich an, sonst anderer Schnack) hingenommen und jetzt, wo die Kohle vollstreckt wird, wacht er auf. Ja sorry. Das läuft so halt rechtlich nicht. Auch wenn er unschuldig ist. Dafür gibt es ein mehrstufiges Verfahren. Er hätte an mindestens zwei Stellen die Sache abwenden können. gesendet mit m!client für iOS |
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